Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, Angebote und Leistungen zwischen JASA Management Consulting, Elvis Jasarovic, und dem jeweiligen Auftraggeber, soweit im individuellen Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wird. Das Angebot und die vereinbarte Leistungsbeschreibung gehen diesen AGB im Konfliktfall vor.

2. Vertragsgegenstand

Gegenstand können Beratungs-, Analyse-, Modellierungs-, Optimierungs-, Implementierungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich Quantitative Decision Intelligence sein. Dazu gehören insbesondere Performance- und Werttreiberanalysen, Investitionsbewertung, Turnaround- und Maßnahmenanalysen, quantitative Risiko- und Szenariomodelle, Bayes-Netze, Simulation, Portfolio-Optimierung, Decision Cockpits sowie operative Vertiefungen in Prozessen und Produktion. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

3. Abgrenzung regulierter Leistungen

JASA Management Consulting erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung und keine gesetzlich oder berufsrechtlich vorbehaltenen Prüfungs-, Bestätigungs-, Insolvenz- oder Sanierungsgutachten, sofern dies nicht ausdrücklich durch entsprechend qualifizierte Berufsträger im jeweiligen Mandat vereinbart ist. Quantitative Modelle, Szenarien und Decision Briefs sind ergebnisoffene Entscheidungsgrundlagen. Sie stellen insbesondere keine Kreditzusage, Bonitätsbestätigung oder Garantie für Sanierungsfähigkeit, Fortführung, Ergebnis- oder Liquiditätsentwicklung dar.

4. Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber stellt die für das Projekt erforderlichen Daten, Informationen, Annahmen, Ansprechpartner, Zugänge und Entscheidungskriterien rechtzeitig und in vereinbarter Form zur Verfügung. Er benennt fachlich geeignete Personen zur Validierung von Prozesswissen, Restriktionen und Modellannahmen. Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund unvollständiger Mitwirkung können Termine und Vergütung entsprechend beeinflussen.

5. Datenqualität, Annahmen und Modelle

Analysen, Szenarien, Optimierungsergebnisse und Empfehlungen beruhen auf den bereitgestellten Daten, fachlichen Einschätzungen und dokumentierten Annahmen. JASA prüft Plausibilität, Konsistenz und Datenlücken im vereinbarten Umfang, übernimmt jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit oder Richtigkeit kundenseitig bereitgestellter Informationen. Wahrscheinlichkeiten, Prognosen und Optimierungsergebnisse sind modellbasierte Entscheidungsgrundlagen und keine Zusage zukünftiger Ereignisse.

6. Keine Erfolgsgarantie

Eine bestimmte wirtschaftliche Wirkung, Kennzahlenverbesserung, Risikoreduktion oder Einsparung wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich und schriftlich als werkvertraglicher Erfolg vereinbart wurde. Im Übrigen schuldet JASA die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht den Eintritt eines bestimmten unternehmerischen Ergebnisses.

7. Vergütung und Nebenkosten

Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot. Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Reisekosten, Vor-Ort-Termine, zusätzliche Datenaufbereitung, Leistungsänderungen oder nicht vereinbarte Integrationen werden nur berechnet, wenn sie im Angebot vorgesehen oder nachträglich in Textform freigegeben wurden. Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Frist fällig.

8. Leistungsänderungen

Änderungen der Entscheidungsfrage, des Maßnahmenportfolios, der Datenquellen, Restriktionen, Ergebnisformate oder technischen Anforderungen können Auswirkungen auf Termine, Vergütung und Modellarchitektur haben. Änderungen bedürfen der Textform und werden vor Umsetzung transparent bewertet.

9. Einsatz von Mitarbeitenden und Unterauftragnehmern

JASA darf zur Leistungserbringung fachlich geeignete Mitarbeitende oder Unterauftragnehmer einsetzen, sofern keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen. JASA bleibt für die vertragsgemäße Leistung verantwortlich und verpflichtet eingesetzte Personen angemessen auf Vertraulichkeit und Datenschutz.

10. Vertraulichkeit und Informationssicherheit

Beide Parteien behandeln alle nicht öffentlich bekannten kaufmännischen, technischen und organisatorischen Informationen vertraulich. Vertrauliche Daten werden nur für den vereinbarten Zweck verarbeitet und nur den für das Projekt erforderlichen Personen zugänglich gemacht. Weitergehende Anforderungen, etwa Geheimhaltungsvereinbarungen, Sicherheitsvorgaben oder besondere Hostingbedingungen, sind im Projektvertrag festzulegen.

11. Arbeitsergebnisse und kundenspezifische Nutzungsrechte

Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber an den ausdrücklich vereinbarten kundenspezifischen Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht zur internen geschäftlichen Nutzung, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Eine Veröffentlichung, Weiterveräußerung, Unterlizenzierung oder Überlassung an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung, soweit sie nicht für verbundene Unternehmen oder beauftragte Umsetzungsdienstleister ausdrücklich vereinbart wurde.

12. Vorbestehendes geistiges Eigentum und wiederverwendbare Komponenten

Vorbestehende und allgemein einsetzbare Methoden, Frameworks, Templates, Modellstrukturen, Algorithmen, Codebibliotheken, Datenmodelle, Dokumentationsstandards, Know-how und generische Komponenten verbleiben bei JASA. Sie werden durch ein Kundenprojekt nicht exklusiv übertragen. Soweit solche Komponenten Bestandteil eines Arbeitsergebnisses sind, erhält der Auftraggeber die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Rechte. Die Herausgabe von Quellcode, editierbaren Modellbibliotheken oder Entwicklungsartefakten ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

13. Allgemeines Know-how

JASA darf allgemeine, nicht vertrauliche und nicht kundenidentifizierende Erkenntnisse, Methoden und Erfahrungen aus Projekten weiterverwenden. Kundendaten, Betriebsgeheimnisse und individualisierbare Projektergebnisse werden hiervon nicht erfasst.

14. Drittsoftware und Open-Source-Komponenten

Soweit Arbeitsergebnisse Drittsoftware, Plattformen oder Open-Source-Komponenten einbeziehen, gelten ergänzend deren Lizenz- und Nutzungsbedingungen. Laufende Lizenz-, Hosting- oder Betriebskosten werden nur übernommen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

15. Referenzen

Eine öffentliche Nennung des Auftraggebers, von Projektdaten oder Projektergebnissen als Referenz erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung. Modell-, Demonstrations- und Prototypbeispiele werden als solche kenntlich gemacht.

16. Haftung

Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung - soweit rechtlich zulässig - auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Zwingende Haftungstatbestände, insbesondere für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, bleiben unberührt.

17. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen mindestens der Textform, soweit keine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.